Rundlingsverein
Verein zur Förderung des
Wendlandhofes Lübeln
und der Rundlinge e.V.

 

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Wir unterstützen die Bewerbung:
Rundlinge im Wendland
UNESCO-Weltkulturerbe
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Kulturerbe   Ensemble von Rundlingen   


Der Weg zum UNESCO-Weltkulturerbe

www.unesco.de

Die Welterbeliste der UNESCO umfasst 2012 knapp 1000 Denkmäler, davon etwa 800 Kulturdenkmäler und 200 Naturdenkmäler. Die UNESCO strebt damit an, aus allen Kulturen und Epochen der Menschheitsgeschichte und der Natur Objekte zu benennen, die das jeweilige Thema am besten darstellen.
Um das Prädikat UNESCO-Weltkulturerbe zu erhalten, muss das Objekt vom Land, in dem es liegt, der UNESCO vorgeschlagen werden.
In Deutschland entscheidet die KMK (Kultusministerkonferenz der Bundesländer), welche Bewerbungen an die UNESCO weitergeleitet werden.
Jedes der 17 Bundesländer kann der KMK zwei Anträge übermitteln.
Diese Bewerbungen/Anträge müssen zuvor von der Region, in der sich das Objekt befindet, an die Landesregierung gestellt worden sein.


Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in einem ersten Anlauf 15 Rundlinge im Wendland zur Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe vorgeschlagen. Diese wurden im Sommer 2012 zusammen mit einer Bewerbung aus dem Alten Land vom Land Niedersachsen ausgewählt und der Kultusministerkonferenz zur Entscheidung vorgelegt. Diese hat auf ihrer 346. Sitzung am 12./13.06.2014 in Berlin keinen der niedersächsischen Bewerbungen für die deutsche UNESCO-Vorschlagsliste ausgewählt.
Im Rahmen eines Expertenworkshops im November 2014 bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde die Situation beleuchtet und zukünftige Chancen diskutiert. Es wurde deutlich, dass der erste Antrag überarbeitet und den Auswahlkriterien der UNESCO besser angepasst werden muss.


Folgende Schritte sind seit 2014 von der Samtgemeinde Lüchow unternommen worden (Auswahl; mehr dazu unter www.luechow-wendland.de/):

- Neuausrichtung und Schärfung der Kriterien des potentiellen Schutzgutes Rundlinge
- Auswahl der Rundlinge für ein repräsentatives Gebiet mit ausschließlich Rundlingen für die Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland

 

Gebiet mit ausschließlich Rundlingen


- Information und Beteiligung der betroffenen bzw. der nicht mehr betroffenen Bewohner in den Rundlingen
- Kooperationsverträge mit dem Landkreis, den betroffenen Kommunen und dem Rundlingsverein sowie anderen Partnern
- Entwurf eines Managementplanes unter Beteiligung der Rundlinge
- Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm für die betroffenen 19 Rundlinge mit Beteiligung der Bewohner und des Rundlingsvereins zur Entscheidung gewünschter Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie Information und Beratung über Fördermöglichkeiten im privaten Bereich
- Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Aktionen in Rundlingen („Ein Rundling stellt sich vor“)
Nach längerer Pause öffnet die Bundesrepublik Deutschland ihre Tentativliste für die Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe wieder. Damit kann in einem zweiten Anlauf ein veränderter Antrag zur Anerkennung der Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland beim Land Niedersachsen bis zum 31.3.2021 eingereicht werden. Das weitere Verfahren ist dem Informationsblatt für die Bewohner und Eigentümer in den 19 Rundlingen zu entnehmen. Informationen zur Bewerbung der Rundlingslandschaft als Weltkulturerbe (PDF)

 

 

Rundlingen in der historischen Kulturlandschaft