Der Weg zum UNESCO-Weltkulturerbe
www.unesco.de
Die Welterbeliste der UNESCO umfasst 2012 knapp 1000
Denkmäler, davon etwa 800 Kulturdenkmäler und 200
Naturdenkmäler. Die UNESCO strebt damit an, aus allen Kulturen
und Epochen der Menschheitsgeschichte und der Natur Objekte zu
benennen, die das jeweilige Thema am besten darstellen.
Um das Prädikat UNESCO-Weltkulturerbe zu erhalten, muss das
Objekt vom Land, in dem es liegt, der UNESCO vorgeschlagen
werden.
In Deutschland entscheidet die KMK (Kultusministerkonferenz der
Bundesländer), welche Bewerbungen an die UNESCO weitergeleitet
werden.
Jedes der 17 Bundesländer kann der KMK zwei Anträge übermitteln.
Diese Bewerbungen/Anträge müssen zuvor von der Region, in der
sich das Objekt befindet, an die Landesregierung gestellt worden
sein.
Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in einem ersten Anlauf 15
Rundlinge im Wendland zur Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe
vorgeschlagen. Diese wurden im Sommer 2012 zusammen mit einer
Bewerbung aus dem Alten Land vom Land Niedersachsen ausgewählt
und der Kultusministerkonferenz zur Entscheidung vorgelegt.
Diese hat auf ihrer 346. Sitzung am 12./13.06.2014 in Berlin
keinen der niedersächsischen Bewerbungen für die deutsche
UNESCO-Vorschlagsliste ausgewählt.
Im Rahmen eines Expertenworkshops im November 2014 bei der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde die Situation beleuchtet
und zukünftige Chancen diskutiert. Es wurde deutlich, dass der
erste Antrag überarbeitet und den Auswahlkriterien der UNESCO
besser angepasst werden muss.
Folgende Schritte sind seit 2014 von der Samtgemeinde Lüchow unternommen worden (Auswahl; mehr dazu unter
www.luechow-wendland.de/):
- Neuausrichtung und Schärfung der Kriterien des potentiellen
Schutzgutes Rundlinge
- Auswahl der Rundlinge für ein repräsentatives Gebiet mit
ausschließlich Rundlingen für die Siedlungslandschaft Rundlinge
im Wendland
Gebiet mit ausschließlich Rundlingen
- Information und Beteiligung der betroffenen bzw. der nicht
mehr betroffenen Bewohner in den Rundlingen
- Kooperationsverträge mit dem Landkreis, den betroffenen
Kommunen und dem Rundlingsverein sowie anderen Partnern
- Entwurf eines Managementplanes unter Beteiligung der Rundlinge
- Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm für die betroffenen 19
Rundlinge mit Beteiligung der Bewohner und des Rundlingsvereins
zur Entscheidung gewünschter Maßnahmen im öffentlichen Raum
sowie Information und Beratung über Fördermöglichkeiten im
privaten Bereich
- Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Aktionen in Rundlingen
(„Ein Rundling stellt sich vor“)
Nach längerer Pause öffnet die Bundesrepublik Deutschland ihre
Tentativliste für die Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe
wieder. Damit kann in einem zweiten Anlauf ein veränderter
Antrag zur Anerkennung der Siedlungslandschaft Rundlinge im
Wendland beim Land Niedersachsen bis zum 31.3.2021 eingereicht
werden. Das weitere Verfahren ist dem Informationsblatt für die
Bewohner und Eigentümer in den 19 Rundlingen zu entnehmen.
Informationen zur Bewerbung der Rundlingslandschaft als
Weltkulturerbe (PDF)
Rundlingen in der
historischen Kulturlandschaft
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